Pflegegeld
Wenn die Pflege zu Hause beispielsweise durch Angehörige sichergestellt wird, kann ab Pflegegrad 2 Pflegegeld gezahlt werden.
Was übernimmt die Pflegeversicherung, was kostet ein Pflegedienst und wo fängt man an? Hier erklären wir die wichtigsten Grundlagen – verständlich und Schritt für Schritt.
Ein Pflegegrad kann den Zugang zu finanzieller Unterstützung eröffnen. Wie viel davon für einen Pflegedienst, die Familie oder Alltagshilfe genutzt werden kann, hängt von der persönlichen Situation ab.
Leistungsbeträge ansehenEr beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind nicht dasselbe.
Er ergibt sich aus dem tatsächlichen Bedarf und den vereinbarten Leistungen.
Ein schneller Überblick für die Pflege zu Hause. Die Beträge sind gesetzliche Leistungsansprüche – keine Preise eines Pflegedienstes.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistungen bis zu, monatlich | Entlastungsbetrag bis zu, monatlich |
|---|---|---|---|
| 1 | – | – | 131 € |
| 2 | 347 € | 796 € | 131 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Wichtig: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung anteilig verbunden werden. Sie werden dann nicht beide in voller Höhe ausgezahlt.
Stand: Oktober 2026 · Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsübersicht 2026. Voraussetzungen und weitere Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt.
Wenn die Pflege zu Hause beispielsweise durch Angehörige sichergestellt wird, kann ab Pflegegrad 2 Pflegegeld gezahlt werden.
Ab Pflegegrad 2 können Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes bis zum jeweiligen Höchstbetrag über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Bis zu 131 € monatlich können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte anerkannte Unterstützungsangebote eingesetzt werden – auch bei Pflegegrad 1.
Was steckt hinter den Begriffen? Drei typische Situationen zeigen, wie die Finanzierung aussehen kann. Welche Leistung tatsächlich übernommen wird, hängt von den Voraussetzungen und vom Anbieter ab.
Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst unterstützt regelmäßig zu Hause. Die Pflegekasse übernimmt die vereinbarten Leistungen bis zum persönlichen Höchstbetrag.
So kann das aussehen: Frau Müller hat Pflegegrad 3. Ein Pflegedienst hilft ihr morgens beim Anziehen und bei der Körperpflege. Diese Einsätze können über Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Bis zu 131 € monatlich für bestimmte zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Angebote. Der Betrag wird zweckgebunden eingesetzt und häufig gegen Belege erstattet.
So kann das aussehen: Herr Becker hat Pflegegrad 2. Eine nach Landesrecht anerkannte Alltagshilfe begleitet ihn beim Einkaufen. Die Kosten können im Rahmen des Entlastungsbetrags erstattet werden.
Medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden, gehören zur häuslichen Krankenpflege – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad besteht.
So kann das aussehen: Nach einer Operation benötigt Frau Schneider regelmäßige Verbandswechsel. Eine Arztpraxis verordnet häusliche Krankenpflege; die Abrechnung erfolgt bei genehmigter Leistung über die Krankenkasse.
Haushaltshilfe und Betreuung sind nicht automatisch dem Entlastungsbetrag zugeordnet: Ein zugelassener Pflegedienst kann sie gegebenenfalls auch als Pflegesachleistung erbringen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag nicht für Hilfe bei der körperbezogenen Selbstversorgung (z. B. Waschen) genutzt werden. Ausnahme: Bei Pflegegrad 1 kann er dafür unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eingesetzt werden.
Die Beispiele sind eine vereinfachte Orientierung, keine Kostenübernahmezusage. Lassen Sie die Abrechnung, Anerkennung des Anbieters und mögliche Eigenanteile vorab bestätigen.
Weiterführende Informationen: Pflegesachleistungen · Entlastungsbetrag · Leistungsübersicht
Wählen Sie einen Pflegegrad. Sie erhalten eine erste Orientierung, worauf es bei den Leistungen ankommt.
Noch kein Pflegegrad? Auch dann gibt es einen sinnvollen nächsten Schritt.
Sie müssen nicht alles auf einmal verstehen. Entscheidend ist, die nächsten Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.
Welche Tätigkeiten fallen schwer? Wo braucht die Person regelmäßig Hilfe? Notieren Sie konkrete Beispiele.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Anschließend wird die Pflegebedürftigkeit begutachtet.
Eine unabhängige Pflegeberatung hilft dabei, Ansprüche, Kombinationsmöglichkeiten und geeignete Angebote einzuordnen.
Vor dem Vertragsabschluss zeigt der Pflegedienst, welche Leistungen vorgesehen sind und welche Eigenkosten entstehen können.
Der Pflegegrad allein bestimmt nicht den Preis. Entscheidend sind die gewählten Leistungen, ihre Häufigkeit und die verfügbare Finanzierung.
Wenn die vereinbarten Leistungen mehr kosten als die dafür nutzbaren Ansprüche abdecken, kann ein Eigenanteil entstehen. Zusätzliche privat vereinbarte Leistungen können ebenfalls Kosten verursachen.
Schematische Darstellung ohne fiktive Eurobeträge. Ein verbindlicher Betrag lässt sich erst mit einer konkreten Leistungsplanung ermitteln.
Antworten auf typische Fragen, die beim Einstieg in die Pflegeorganisation auftauchen.
Ja, ab Pflegegrad 2 sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen Kombinationsleistungen möglich. Das Pflegegeld wird abhängig vom Umfang der genutzten Sachleistungen anteilig gekürzt.
Der erste Schritt ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Eine unabhängige Pflegeberatung kann schon vorher beim Einordnen der Situation helfen. Für bestimmte medizinische Maßnahmen können andere Voraussetzungen gelten.
Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege kann bei erfüllten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein. Sie ist nicht automatisch Teil der Pflegesachleistungen.
Gesetzlich vorgesehene Pflegeberatung kann über Pflegekassen oder geeignete Beratungsstellen kostenfrei genutzt werden. Der konkrete Anspruch und die zuständige Stelle sollten geklärt werden.
Die Beträge der Pflegeversicherung sind begrenzt und an bestimmte Leistungen und Bedingungen gebunden. Deshalb können Kosten über dem verfügbaren Anspruch oder für zusätzliche vereinbarte Leistungen selbst zu tragen sein.
Der erste Schritt ist oft ein Gespräch. Wir zeigen in dieser Demo, wie einfach der Weg zur Unterstützung sein kann.